"Geld anlegen mit Herz und Verstand"
onlineurteile.de - Während des Oktoberfestes macht der Verstand sowieso Pause — so oder so ähnlich müssen wohl die Verantwortlichen einer Münchner Bank gedacht haben. Denn ihr Versuch, die Kunden übers Ohr zu hauen, war schon ziemlich plump. Anlässlich des Oktoberfestes 2010 warb die Bank im Internet für einen Sparbrief unter dem schönen Titel: "Geld anlegen mit Herz und Verstand".
Der Clou: satte sechs Prozent Zinsen. Eine herzige Oktoberfestbesucherin im Dirndl hielt den Besuchern der Banken-Website ein Lebkuchenherz entgegen. Darauf prangte als Zuckerguss das Versprechen "6 %". In einer Ecke des Bildes stand in einem roten Kreis nochmals groß die Sechs, "garantiert für drei Jahre".
Ein Sternchen führte zu der entscheidenden — in löblicher Bescheidenheit aber sehr klein gehaltenen — Information: "2 % p.a.". Zwei Prozent per annum. Das bedeutet nichts anderes als: Für den Sparbrief mit einer Laufzeit von drei Jahren erhielten die Geldanleger den marktüblichen Zins von zwei Prozent pro Jahr.
Auf diese Weise würden die Kunden getäuscht, urteilte das Landgericht München I: Es verbot die Reklame (11 HK O 22644/10). Verbraucher erwarteten bei der Werbung für eine Geldanlage die Angabe des Jahreszinses. Wenn die Bank abweichend davon einen Zinssatz für die Laufzeit der Geldanlage angebe und damit Reklame mache, sei das irreführend. Die Aussage "6 % Zinsen" sei sachlich falsch und deshalb auch durch den Sternchenhinweis nicht "zu retten".