Geldgeschenk an Arbeitnehmer ist zu versteuern
onlineurteile.de - Verkauft der Gesellschafter einer GmbH seine Anteile an der Firma vorteilhaft an eine Aktiengesellschaft, lädt voller Freude über das gute Geschäft alle Arbeitnehmer der Firma ein und überreicht jedem einen Scheck als Geschenk, ist es korrekt, wenn das Finanzamt diese Zuwendung als Arbeitslohn einstuft und dafür Lohnsteuer kassiert; zum Arbeitslohn gehören alle geldwerten Vorteile, die ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber erhält - das gilt auch dann, wenn die Zuwendung nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten stammt und von diesem als Geschenk bezeichnet wird; wesentlich ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Tätigkeit des Arbeitnehmers für die GmbH und dieser Zusammenhang steht fest, wenn nur Arbeitnehmer der GmbH beschenkt wurden.