Gemeinde gibt Journalist einen Korb

VGH: Über Neueinstellungen in der Kommune ist Auskunft zu erteilen

onlineurteile.de - Ein Journalist bat eine bayerische Gemeinde schriftlich um Auskunft über die Anzahl der Neueinstellungen in der letzten Zeit, die Namen der neuen kommunalen Beschäftigten und deren Funktionen, die Anzahl der Bewerbungen und die Begründungen der Auswahlentscheidungen. Die Gemeinde gab nur einige Details preis und verwies ansonsten auf ihr Mitteilungsblatt. Was öffentlich bekannt werden solle, sei da schon veröffentlicht.

Mit dieser Abfuhr fand sich der Journalist nicht ab und zog vor Gericht. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte er mit seiner Beschwerde weitgehend Erfolg (7 CE 04.1601). In Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssten sich Behörden in einer Demokratie um Transparenz und Offenheit bemühen, so die Richter. Wenn nicht Geheimhaltungsvorschriften oder das Persönlichkeitsrecht Betroffener dem entgegenstünden, müsse die Kommune daher über Personalfragen Auskunft erteilen. Es gebe keinerlei Anlass, der Öffentlichkeit Informationen über Personalangelegenheiten der Gemeinden vorzuenthalten.

Welche Begründungen der Auswahl neuer Mitarbeiter zugrundelagen, dürfe die Kommune allerdings nicht öffentlich machen. Dabei gehe es um die Wertung persönlicher Merkmale und Fähigkeiten abgelehnter wie eingestellter Bewerber. Diese zu offenbaren, würde das Persönlichkeitsrecht der Bewerber beeinträchtigen.