Gemeinde sucht "kostengünstigen Wohnraum" für Familien

Kein Grund, den Mieter einer kommunalen Wohnung vor die Tür zu setzen

onlineurteile.de - In der Grundschule eines kleinen Ortes befand sich auch eine Wohnung von 112 Quadratmetern, die der Kommune gehörte. Diese Wohnung mietete 1979 eine Familie mit zwei Kindern für 225 DM plus Nebenkosten. Seit einigen Jahren bewohnt sie der Mann allein (die Miete beträgt mittlerweile 229 Euro). Das fand nun die Gemeinde nicht mehr in Ordnung und kündigte den Mietvertrag: Die Wohnung sei für ihn allein zu groß. Man habe mindestens 24 Familien registriert, die auf eine geräumige Wohnung angewiesen seien.

Mit dieser Begründung war das Landgericht Gießen jedoch nicht einverstanden und wies die Räumungsklage gegen den Mieter ab (1 S 196/02). Dass es (hier und anderswo) für Familien schwierig sei, eine angemessene Wohnung zu finden, sei richtig. Dies sei aber kein Freibrief für die Gemeinde, Familien Wohnraum auf Kosten aktueller Mieter zur Verfügung zu stellen. Dazu sei sie weder berechtigt noch verpflichtet. Niemand auf der kommunalen Liste sei obdachlos oder benötige aus anderen Gründen dringend gerade diese Räume. Es stehe der Gemeinde allerdings frei, wenigstens die niedrige Miete des langjährigen Bewohners an die ortsübliche Miete anzupassen.