Gemieteter Laster beschädigt Golf
onlineurteile.de - Ein Mietlaster war mit Hilfe eines Einweisers rückwärts aus einem Parkplatz herausgefahren und hatte einen vorbeifahrenden Golf Cabrio seitlich geschrammt. Beim Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung schrillten die Alarmglocken bei der - für Versicherungsbetrug typischen - Konstellation: Gemietetes und vollkaskoversichertes "Stoßfahrzeug" kracht auf Auto mit nicht reparierten Vorschäden. Er witterte Betrug und lehnte jede Leistung ab.
Das Kammergericht in Berlin hatte über den Rangierunfall zu entscheiden (12 U 65/04). Auch die Richter erkannten "typische Anhaltspunkte" für eine Manipulation: Zunächst eben der gemietete Laster und die unglaubwürdige Aussage des Fahrers, der das Cabrio nicht bemerkt haben wollte - obwohl ihm ein Einweiser Zeichen gab. Und dann die Tatsache, dass der Cabrio-Besitzer den aktuellen Schaden auf Gutachtenbasis abrechnete, ohne ihn reparieren zu lassen. Zudem hatte er vor kurzer Zeit dem Versicherer einen Schaden gemeldet. Dass der Wagen in einer Werkstatt repariert worden war, konnte der Versicherungsnehmer aber nicht belegen.
Den Ausschlag gab schließlich, dass der Cabrio-Besitzer gegenüber dem Versicherer auch noch den Standort des Autos falsch angab, um eine Besichtigung des Schadens zu verhindern. Nach einer schriftlichen Mahnung des Versicherers hatte er behauptet, der Golf sei schon verkauft - legte im Prozess aber einen Kaufvertrag mit späterem Datum vor. Das genügte den Richtern, um seine Zahlungsklage gegen die Versicherung abzuweisen.