Genießt eine Farbe Markenschutz?

Bei der lilafarbenen Kuh ist das ausnahmsweise der Fall

onlineurteile.de - Der Hersteller der Milka-Schokoladen verklagte einen anderen Süßwarenproduzenten, weil er eine Gebäckmischung seines Hauses in einer lilafarbenen Verpackung verkaufte. Dies müsse er künftig bleiben lassen, forderte das Schokoladen-Unternehmen, denn diese Farbe sei der Marke "Milka" vorbehalten.

Normalerweise werteten die Verbraucher die Farbe einer Verpackung nicht als Hinweis auf die Herkunft des Produkts, räumten die Richter des Bundesgerichtshofs ein (I ZR 91/02). Bei "Milka-Schokolade" sei das aber ausnahmsweise anders. Die für "Milka" geschützte Farbe Lila stehe für dieses Unternehmen, sei für viele Verbraucher sogar der Inbegriff von Schokolade. Die Grundfarbe Lila präge die Verpackung und werde vom Publikum "Milka" zugeordnet. Deshalb stelle es eine Markenverletzung dar, wenn für andere Süßwaren der geschützte Farbton verwendet werde. Die Verbraucher könnten das Gebäck irrtümlich für Ware aus dem Hause "Milka" halten.