Geschenk oder Wertanlage?
onlineurteile.de - Bei der Scheidung gab es unter den Eheleuten Streit um Schmuckstücke: Der Mann hatte einige Kostbarkeiten behalten - die Ehefrau verlangte, er müsse sie hergeben. Er habe ihr den Schmuck geschenkt, meinte sie, und klagte auf "Herausgabe". Dagegen behauptete ihr Mann, die Schmuckstücke mit ihrem Einverständnis als Wertanlage erworben zu haben.
Das nahmen ihm die Richter des Oberlandesgerichts Saarbrücken nicht ab (9 U 755/01-11). Im Zusammenhang mit den Schmuckstücken sei nie von Wertanlage oder von einem Notgroschen die Rede gewesen, hätten die Söhne des Ehepaars bei der Zeugenvernehmung ausgesagt. Dafür sei Schmuck auch kaum geeignet, denn der Neupreis sei im Allgemeinen wesentlich höher als ihr Verkehrswert. Wenn ein Ehemann seiner Frau Schmuck kaufe, so gehöre ihr dieser allein. Er müsse ihr die Schmuckstücke daher übergeben.