Geschiedene Frau muss eine Vollzeitstelle suchen ...

... darf aber vorher eine berufliche Fortbildungsmaßnahme abschließen

onlineurteile.de - Die zwei Kinder (acht und elf Jahre alt) blieben nach der Scheidung bei der Mutter. Obwohl sie die Kinder betreute, hätte die Frau - gemäß dem neuen Unterhaltsrecht - einen Vollzeitjob übernehmen müssen. Dennoch verlangte sie von ihrem Ex-Mann nachehelichen Unterhalt: Wenn sie sofort gezwungen wäre, ganztags zu arbeiten, müsste sie ihre berufliche Fortbildung abbrechen, argumentierte die Frau.

Das leuchtete den Richtern des Oberlandesgerichts Köln ein (4 UF 159/07). Es sei gerechtfertigt, wenn die geschiedene Frau aus diesem Grund erst einmal nur einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nachgehe. Sie habe - noch vor der Reform des Unterhaltsrechts und im Vertrauen auf die alte Rechtslage - eine berufliche Fortbildung begonnen. Bis diese abgeschlossen sei, müsse ihr der Mann Unterhalt zahlen.

Die Fortbildung komme aber auch ihm zugute: Denn mit einer zusätzlichen Qualifikation werde die Frau leichter einen Arbeitsplatz und wahrscheinlich auch eine besser dotierte Stelle finden. Dann müsse der Vater für die Kinder weniger Unterhalt zahlen. Nach dem Ende der Fortbildungsmaßnahme sei der Frau noch eine Orientierungsphase von einigen Monaten mit vollem Unterhalt zuzubilligen, damit sie Zeit habe, eine angemessene Beschäftigung zu finden.