Geschiedene Frau redete ihre Erwerbsmöglichkeiten klein
onlineurteile.de - Nach 24 Jahren Ehe hatte sich das Paar 1990 scheiden lassen. Die Ehefrau hatte während der Ehe überwiegend die zwei Kinder betreut. Man einigte sich im Scheidungsverfahren auf ca. 1.000 DM Unterhalt im Monat für die Ehefrau. Der gut verdienende Mann zahlte 19 Jahre Unterhalt - und zog in dieser langen Zeit immer wieder vor Gericht, um den Betrag zu senken.
Die Gerichte setzten alle voraus, dass die geschiedene Frau voll erwerbsfähig war und selbst Geld verdienen könnte. Da sie aber angeblich nicht arbeitete, wurden von ihrem Unterhalt geschätzte Einkünfte abgezogen: der Betrag, den sie als ungelernte Arbeitskraft hätte verdienen können. 2007 forderte der Ehemann erneut, den Unterhalt von 500 Euro zu streichen: Seine geschiedene Ehefrau gebe notorisch vor Gericht gar kein Einkommen an, obwohl sie jobbe. Was für Einkünfte sie erzielen könnte, werde jedes Mal heruntergespielt. Das sei Betrug.
Nach langem Tauziehen setzte sich der Mann beim Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg durch (9 UF 85/08). In der Tat habe die Frau nachweislich unvollständige Angaben zu möglichen Einkünften gemacht, so das OLG. In Wirklichkeit hätte sie weit mehr verdienen können als eine ungelernte Arbeitskraft, was bedeute, dass der Abzug vom Unterhalt schon längst höher hätte ausfallen müssen.
So ein Täuschungsmanöver verstoße gegen das Prinzip der nachehelichen Solidarität, damit sei ihr Anspruch auf Unterhalt verwirkt. Für den Mann sei es nicht länger zumutbar, ihr Unterhalt zu zahlen. (Prozess-)Betrug umschreibe dieses Verhalten richtig, weil die Frau so vor Gericht überhöhte Unterhaltsansprüche durchsetzen wollte.