Geschiedener Ehemann machte Karriere

Kann die Ex-Ehefrau deshalb höheren Scheidungsunterhalt verlangen?

onlineurteile.de - Ein Bankangestellter (damaliges Monatseinkommen: 4.630 DM netto) zahlte an seine ebenfalls berufstätige Ehefrau nach der Scheidung 520 Euro Unterhalt monatlich. Auf diesen Betrag hatten sich die Eheleute geeinigt. Einige Jahre später kam aber doch Unfrieden auf. Als ihr Ex-Mann zum Abteilungsdirektor befördert wurde und 4.200 Euro netto verdiente, beanspruchte die Geschiedene mehr Unterhalt.

Dafür sah das Oberlandesgericht Köln allerdings keinen Grund (14 WF 180/03). Normalerweise steige ein Bankangestellter nicht so schnell zum Abteilungsdirektor mit Prokura auf, stellten die Richter fest. Das höhere Einkommen des Mannes beruhe auf einem "Karrieresprung", der erst nach der Scheidung stattgefunden habe. Dieser Aufstieg in eine ganz andere Funktion sei während der Ehe nicht absehbar gewesen, auch wenn der Ehemann bereits vor der Trennung Fortbildungsveranstaltungen besucht habe. Dieser höhere Status habe nicht die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt und sei daher bei der Berechnung des Unterhalts nicht zu berücksichtigen.