Geschiedener Mann beantragt Wohngeld ...
onlineurteile.de - Bei der Scheidung wurde den Eltern gemeinsam das Sorgerecht für die drei Kinder übertragen. Die zwei jüngeren blieben bei der Mutter, der ältere Sohn wohnte in der neuen Wohnung des Vaters. Obwohl er die jüngeren Kinder kaum noch sah, beantragte der Mann Wohngeld für einen Haushalt mit vier Personen. Begründung: Es sei ja möglich, dass sie künftig alle drei den Beschluss fassten, bei ihm zu wohnen.
Die Wohngeld-Behörde gewährte ihm nur die Summe für einen Zwei-Personen-Haushalt. Auch beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg kam der Vater mit seinem Anliegen nicht durch (4 LC 319/06). Das Wohngeld sei unter anderem von der Haushaltsgröße abhängig: Zum Haushalt zählten Kinder jedoch nur, wenn sie mit dem Wohngeldempfänger eine Wohngemeinschaft bildeten, so die Richter. Sie müssten in der Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben, was hier nicht zutreffe.
Die einschlägige Vorschrift des Wohngeldgesetzes widerspreche keineswegs dem grundgesetzlichen Schutz der Familie, wie der Kläger und auch die Vorinstanz behaupteten. Wohngeld solle ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen gewährleisten - wenn es denn ein familiäres Zusammenleben tatsächlich gebe. Es werde nicht für die bloße Möglichkeit des Zusammenlebens ausgezahlt.