Geschwistergemeinschaft ist keine Kleinfamilie
onlineurteile.de - Auch wenn ein Verstorbener sein Leben lang mit seinen Geschwistern zusammen gewohnt und einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, sind die Geschwister in Bezug auf die Erbschaftssteuer nicht wie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner zu behandeln
und in die Erbschaftssteuerklasse I einzuordnen; anders als Ehe- und Lebenspartner sind Geschwister einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, deshalb ist es sachlich gerechtfertigt, ihnen nicht dieselben steuerlichen Vergünstigungen zu gewähren; der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung wird dadurch nicht verletzt.