Gestresster Geschäftsführer berufsunfähig?

OLG Saarbrücken: Tagesablauf vernünftig planen und Aufgaben delegieren

onlineurteile.de - Der geschäftsführende Gesellschafter einer Klimaanlagen- und Heizungsbaufirma fühlte sich gestresst und überfordert. Ständig war er in ärztlicher Behandlung, obwohl keine organische Ursache für seine Probleme gefunden wurde. Schon lange versuchte der Mann, "es ruhiger laufen zu lassen". Er zog nach Ungarn um und schaute nur noch einmal im Monat im Betrieb "nach dem Rechten". Schließlich verkaufte er die Firma und wandte sich an seine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mit deren Hilfe ein stressfreies Leben zu führen, gelang dem Unternehmer freilich nicht: Denn das Oberlandesgericht Saarbrücken wies seine Klage auf Leistungen ab (5 U 842/01-67). Nach den Feststellungen einer psychiatrischen Sachverständigen litt der Mann an psychischen Störungen, die sich zum Teil auch im Herz- und Kreislaufsystem bemerkbar machten. Dass er Beschwerden nur vorschwindelte, schloss die Gutachterin aus. Der Versicherungsnehmer konnte jedoch nicht nachweisen, dass ihn das psychische Leiden dauerhaft daran hinderte, seinen Beruf auszuüben. Wann und wie stark es auftrat, hing laut Gutachten von diversen "Stressoren" beruflicher oder privater Art ab.

Als Unternehmer müsste es ihm doch möglich sein, sie durch gute Organisation des Tagesablaufs zu vermeiden, hielten ihm die Richter vor. Er müsse eben den Arbeitstag an seine gesundheitliche Verfassung anpassen und Aufgaben delegieren, die nicht zwingend an seine Person gebunden seien. Wenn er das nicht schaffe, müsse dafür nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung einstehen: Sie versichere "die beruflichen Folgen des Leidens an der Gesundheit, nicht aber die gesundheitlichen Folgen des Leidens am Beruf".