Gestreute Haltestelle immer noch glatt
onlineurteile.de - Schon seit Tagen herrschte klirrender Frost. Dann setzte, von den Wetterdiensten angekündigt, Sprühregen ein, der auf dem gefrorenen Boden sofort zu Eis wurde. Zahllose Unfälle ereigneten sich. Auch an einer Bushaltestelle hatte die Glätte üble Folgen: Als ein Busfahrer seinen Niederflurbus verließ, rutschte er auf Eis aus und brach sich beim Sturz das Sprunggelenk.
Er warf der Gemeinde vor, sie habe unzulänglich gestreut; deshalb schulde sie ihm Schmerzensgeld. Dagegen behauptete die Kommune, sie habe den Winterdienst mit allen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern durchgeführt. Der Busfahrer habe wohl nicht aufgepasst. Das Oberlandesgericht Hamm hielt beide Seiten gleichermaßen für verantwortlich (9 U 116/03).
Dass überhaupt gestreut worden sei, entlaste die Gemeinde nicht: Denn offenbar sei an der Bushaltestelle das Streugut nicht gleichmäßig aufgetragen worden. Beim Ein- und Aussteigen aus Bussen sei die Sturzgefahr besonders hoch. Bei einer solchen Wetterlage müssten daher Haltestellen für Linienbusse so sorgfältig bearbeitet werden, dass keine eisigen Stellen übrig blieben.
Aber auch der Busfahrer musste sich Mitverschulden vorhalten lassen. Denn er hatte, wie er selbst einräumte, von dem bevorstehenden Sprühregen im Radio gehört. Wie sein Sturz zeige, sei er nicht vorsichtig genug ausgestiegen, so die Richter. Deshalb bekomme er von der Gemeinde nur die Hälfte des angemessenen Schmerzensgeldes von 5.000 Euro, also 2.500 Euro.