Gesunde Salzgrotte?
onlineurteile.de - Eine findige Geschäftsfrau hat Räume mit Salz ausgekleidet. Im Internet bietet sie Verbrauchern mit gesundheitlichen Problemen den Aufenthalt in ihrer künstlichen "Salzgrotte" als Lösung an.
Glaubt man den Werbeversprechen auf ihrer Website, helfen die Sitzungen im "Salz-Kraft-Werk" gegen Atemwegsbeschwerden, Hautprobleme, Herz-Kreislauf-Probleme und Stress. Die Heilkraft des Salzes lindere die Symptome vieler unterschiedlicher Krankheiten, behauptet die Geschäftsfrau.
Ein Verband, der die Interessen von Konkurrenten vertritt, verlangte von der Betreiberin der "Salzgrotte", diese irreführenden und wettbewerbswidrigen Werbeaussagen künftig zu unterlassen. Zu Recht, urteilten das Landgericht Siegen und das Oberlandesgericht Hamm (I-4 U 124/12).
Die Reklame der Geschäftsfrau sei in der Tat irreführend, weil sie dem bloßen Aufenthalt in mit Salz ausgekleideten Räumen eine heilsame Wirkung auf die Gesundheit andichte, die durch nichts bewiesen sei. Die Heilkraft von Salz sei wissenschaftlich umstritten. Werbeaussagen, die Produkten oder einer Behandlung therapeutische Effekte zuschreiben, müssten jedoch stimmen. Dafür seien die Werbenden verantwortlich.