Getankt, ohne zu bezahlen
onlineurteile.de - An einer Autobahn-Selbstbedienungstankstelle tankte ein Autofahrer Dieselkraftstoff für 10,01 Euro. An der Kasse bezahlte er aber nur einen Schokoriegel und Vignetten. Als einer Mitarbeiterin das "Versehen" auffiel, schaltete die Betreiberin der Tankstelle, die B-GmbH, sofort ein Detektivbüro ein.
137 Euro Personalkosten fielen an, um den Kunden zu ermitteln. Dafür verlangte die Firma vom Kunden Ersatz, obendrein eine Auslagenpauschale von 25 Euro und Anwaltsgebühren von 39 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) brummte ihm die Kosten auf (VIII ZR 171/10).
Wer eine Tankstelle verlasse, ohne zu bezahlen, befinde sich mit der Zahlung "in Verzug", so der BGH. Der B-GmbH stehe der Betrag zu, den sie benötigte, um ihr Recht durchzusetzen. Um den nachlässigen Kunden zu ermitteln, habe das Detektivbüro mehrere Stunden lang die Aufnahmen der Überwachungskamera auswerten müssen. So eine Aufgabe könne die B-GmbH nicht mit eigenem Personal bewältigen.
Angesichts eines Kaufpreises von zehn Euro seien die Kosten unangemessen hoch, wandte der Kunde ein. Doch damit kam er beim BGH nicht durch: Ob sie angemessen seien, orientiere sich nicht am Kaufpreis. Wenn jemand nicht bezahle, müssten Tankstellenbetreiber auch bei geringfügigen Beträgen nicht auf Ermittlungen verzichten.