Getrennt leben im Eigenheim ...

Vater schikanierte die ganze Familie - und musste deshalb ausziehen

onlineurteile.de - Als die Ehe am Ende war, beschloss das Paar, das Trennungsjahr im Haus der Ehefrau zu verbringen. Der Frau blieb nichts anderes übrig: Ihr Mann verdiente nicht viel und weigerte sich, woanders eine Bleibe zu suchen. Fortan machte er sich einen Spaß daraus, die ganze Familie zu ärgern. Seine Frau, die beiden kleinen Söhne und die Schwiegereltern - niemand entging der Schikane.

Nachts lärmte er, rannte laut die Treppe herauf und herunter, bis alle aufwachten. Er verstellte die Wohnzimmertür mit Möbeln und sperrte die Schwiegereltern ein, füllte die Schuhe seiner Frau mit Wasser, beschmierte Zahnbürsten aller Familienmitglieder mit Seife. Die von seinem jüngeren Sohn geliebte Katze sperrte er ins Auto, die Post seiner Frau holte er aus dem Briefkasten und versteckte sie usw. usw. Verständlicherweise stellte seine Frau den Antrag, ihn aus der Ehewohnung zu weisen: Das Zusammenleben bedeute für sie und die völlig verstörten Kinder eine unzumutbare Härte.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verdonnerte den Tunichtgut dazu, das Haus zu verlassen und die Gerichtskosten zu übernehmen (142 F 3248/02). Die Zuweisung der Ehewohnung an einen der getrennt lebenden Partner setze voraus, dass das Zusammenwohnen eine "unbillige Härte" mit sich bringe. Dieser Begriff beschränke sich nicht auf Fälle von Gewaltanwendung und Drohungen mit Gewalt.

Hier habe offenbar der Ehemann beschlossen, sich auf Kosten der Restfamilie auszutoben und seiner Wut freien Lauf zu lassen. Gelegentlicher Streit und Spannungen gehörten zum üblichen Erscheinungsbild einer zerrütteten Ehe. Sein Menschen verachtendes, liebloses Verhalten gehe jedoch weit darüber hinaus. Die Rücksichtslosigkeit des Vaters beeinträchtige vor allem die beiden Kinder, deshalb könne er nicht länger im Haus bleiben.