Getrennt lebende Frau will Ehewohnung vermieten
onlineurteile.de - Ein Ehepaar hatte sich getrennt. Der Mann, der zu Hause und anderswo des Öfteren handgreiflich geworden war, saß im Gefängnis. Seine Frau mietete sich eine Wohnung und verließ die gemeinsame Eigentumswohnung. Um diese vermieten zu können, beantragte sie bei Gericht, ihr die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dagegen setzte sich der Mann zur Wehr.
Vom Oberlandesgericht Frankfurt bekam er Recht (3 UF 112/03). Eine solche Maßnahme komme nur in Betracht, wenn erstens eine räumliche Trennung des Paares nötig sei, um Härten zu vermeiden, und zweitens einer der Partner (allein) in der Wohnung bleiben wolle. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Zuweisung auch nur eine vorläufige Maßnahme, nur für die Zeit des Getrenntlebens gedacht. Denn: Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig sei, sollten in Bezug auf Wohnung und Hausrat keine endgültigen Regelungen getroffen werden. Genau das wäre aber der Fall, wenn man der Antragstellerin jetzt erlauben würde, die Ehewohnung zu vermieten oder zu verkaufen.