Getriebe defekt oder verschlissen?

Nicht mehr zu klären: Autohändler tauschte das Teil aus und schickte es zurück

onlineurteile.de - Beim Renault-Fachhändler kaufte der Kunde einen gebrauchten Espace. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus übernahm der Händler eine einjährige Car-Garantie. Schon nach zwei Wochen und 500 Kilometern ging das Elektroventil des Automatikgetriebes kaputt. Der Händler reparierte es. Fünf Monate später gab das Getriebe seinen Geist ganz auf. Nun tauschte es der Händler aus. Nach Abzug der Leistungen aus der Car-Garantie (1.250 Euro) sollte der Käufer noch 3.056 Euro zahlen. Um das Auto mitnehmen zu können, berappte er - zähneknirschend und nur unter Vorbehalt - 2.500 Euro.

Anschließend klagte der Käufer auf Rückzahlung: Das Getriebe sei von Anfang an kaputt gewesen, meinte er, und hätte kostenlos repariert werden müssen. Für übliche Verschleißerscheinungen an einem älteren Fahrzeug müsse er nicht einstehen, konterte der Autohändler. Ob es sich hier um einen schon beim Kauf vorhandenen Sachmangel des Wagens oder um Verschleiß handelte, war jedoch nicht mehr zu ergründen. Denn der Autohändler hatte das Teil - ohne Rücksprache mit dem Kunden - an den Importeur zurückgeschickt.

Auf diese Weise habe er dem Autokäufer den Beweis unmöglich gemacht, dass der Gebrauchtwagen mangelhaft war, kritisierte das Amtsgericht Offenbach (340 C 23/06). Für einen Mangel, der bereits beim Kauf vorlag, spreche der Umstand, dass der Kunde danach nur etwa 6.000 Kilometer damit gefahren sei, bis das Getriebe endgültig kaputt ging. Das sei eine im Vergleich mit der Gesamtlaufleistung sehr kurze Strecke. Zudem sei schon vorher ein Schaden am Getriebe aufgetreten.

Dass man die entscheidende Frage im Prozess nicht mehr klären könne, gehe zu Lasten des Autohändlers. Er schulde daher dem Kunden 2.500 Euro. Angesichts der Vorgeschichte habe man auf jeden Fall auch an einen Defekt denken müssen. Also hätte der Händler das Teil aufbewahren müssen, damit es ein Experte prüfen konnte. Im übrigen habe der Kunde die Reparatur nur unter Vorbehalt bezahlt. Auch daraus hätte der Händler schließen können, dass das Getriebe für einen Rechtsstreit um die Reparaturkosten benötigt werden würde.