(Gewerbe-)Mieterin zieht ohne Kündigung aus
onlineurteile.de - Eine Unternehmerin mietete im Jahr 1996 Geschäftsräume an. Im Lauf von zwei bis drei Jahren sollte rundherum ein Einkaufszentrum entstehen, das hatte die Vermieterin der Geschäftsfrau versprochen. Später gab die Vermieterin diese Erweiterungspläne auf. Daraufhin räumte die Geschäftsinhaberin im August 2000 das Mietobjekt, ohne das Mietverhältnis vorher schriftlich zu kündigen. Die Vermieterin verklagte sie vier Jahre später und verlangte von ihr für diese Zeitspanne Miete.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage jedoch ab (24 U 71/04). Die Mieterin habe das Mietverhältnis außerordentlich kündigen dürfen, heißt es in dem Urteil, weil der Mietsache eine von der Vermieterin zugesicherte Eigenschaft fehlte - der Ausbau der Umgebung zum Einkaufszentrum. Für gewerbliche Räume schreibe das Gesetz nicht zwingend eine schriftliche Kündigung vor. Aus dem Mietvertrag ergebe sich nichts anderes. Das Mietverhältnis sei im August 2000 beendet worden: Als die Vermieterin damals von der Räumung des Geschäftslokals erfahren habe und die Mietzahlungen ausblieben, habe sie dieses Verhalten nur als Kündigung verstehen können.