Gewerbemieter zieht vor dem Mietende aus
onlineurteile.de - Ein Mieter gewerblicher Räume kündigte das Mietverhältnis und zog mehrere Monate vor dessen Ende aus. Vorher meldete er noch dem Vermieter einen Schaden im Badezimmer. Den ließ der Hauseigentümer beheben. Die Renovierungsarbeiten wurden noch vor dem Ende der Mietzeit durchgeführt und dauerten zwei Wochen. Für diesen Zeitraum zahlte der Mieter keine Miete.
Zu Recht, entschied das Kammergericht in Berlin und wies die Zahlungsklage des Vermieters ab (8 U 187/10). Während der Sanitärarbeiten sei es ausgeschlossen gewesen, die Räume zu benutzen. Zwei Wochen lang sei kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich gewesen. Auf diesen objektiven Sachverhalt komme es an und nicht darauf, ob der Mieter das Objekt tatsächlich noch nutzte.
Zwar sei der Mieter nach seinem Auszug weder durch den Mangel der Mietsache, noch durch die Renovierung beeinträchtigt worden. Dennoch bedeuteten die Arbeiten faktisch einen vorübergehenden Entzug der Mietsache. Deshalb habe der Mieter für die Dauer der Arbeiten die Miete auf Null reduzieren dürfen.