Gewohnheitsrecht auf Weihnachtsgeld
onlineurteile.de - Ein Arbeitgeber hatte während vieler Jahre seinen Arbeitnehmern ohne jeden Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt. Ab November 2005 verteilte er zum ersten Mal ein Informationsblatt mit dem Hinweis, dass er das Weihnachtsgeld freiwillig zahle und diese Leistung jederzeit streichen könne. 2009 war es dann tatsächlich so weit: Auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation "stornierte" die Firma das Weihnachtsgeld.
Ein langjähriger Arbeitnehmer klagte es ein und setzte sich beim Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz durch (5 Sa 604/10). Informiere ein Unternehmen die Mitarbeiter von vornherein und jedes Mal darüber, dass die Auszahlung freiwillig erfolge, dürfe der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen, betonte das LAG. Ebenso, wenn die Freiwilligkeit der Zahlung im Arbeitsvertrag fixiert sei.
Wenn der Arbeitgeber jedoch drei Mal vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahle, entstehe durch diese "betriebliche Übung" ein Zahlungsanspruch der Mitarbeiter. Diesen Anspruch könne der Arbeitgeber dann nicht mehr einseitig streichen. Das gelte auch dann, wenn er bei den folgenden Zahlungen einen Vorbehalt formuliere und darauf hinweise, dass sie freiwillig erfolgten.