Glanztat eines Autohauses:
onlineurteile.de - Für den Amtsrichter schien es zunächst eine Routineangelegenheit zu sein: Eine Vertragswerkstatt reparierte ein beschädigtes Auto, die Kundin bezahlte die Rechnung nicht und wurde deshalb vom Autohaus verklagt. Doch dann stellte sich heraus, dass nicht die Autobesitzerin, sondern ein Mitarbeiter des Autohauses den Wagen beschädigt hatte.
Die Kundin hatte ihr (intaktes!) Auto bei der Vertragswerkstatt zur Inspektion gegeben. Ein Mitarbeiter brachte es zu einer anderen Niederlassung. Unterwegs verursachte er einen Auffahrunfall, bei dem die beiden beteiligten Fahrzeuge beschädigt wurden. Anschließend reparierte man in der Werkstatt den Wagen der Kundin. Die Frau musste sich für diese Zeit ein Auto mieten und verlor außerdem durch den Unfall einen Teil ihres Schadensfreiheitsrabatts, weil der Unfallgegner seinen Schaden über ihre Kfz-Versicherung regulierte.
Man kann sich ungefähr ausmalen, was die Frau dachte, als sie dann auch noch mit einer Zahlungsklage der Vertragswerkstatt konfrontiert wurde. Vor dem Amtsgericht München gestand der Vertreter des Autohauses kleinlaut ein Versehen zu und vermutete "Kommunikationsprobleme" (262 C 25797/06). Zuguterletzt nahm die Vertragswerkstatt jedenfalls ihre Forderung zurück und ersetzte der Kundin die Mietwagenkosten sowie die Mehrkosten bei der Haftpflichtversicherung.