Glascontainer im Wohngebiet

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Anwohner müssen den Lärm, der an den Altglascontainern nahe ihrem Wohnhaus entsteht, prinzipiell als sozialadäquat hinnehmen;

das gilt für die anfahrenden Autos und für die Geräusche durchs Einwerfen — und zwar auch dann, wenn die Container gelegentlich außerhalb der vorgeschriebenen Einwurfzeiten genutzt werden; die Kommune muss die Container nicht auf einen abseits liegenden Parkplatz verlegen, weil so ein Standort "keiner sozialen Kontrolle unterliegt" und dazu einlädt, illegal Müll zu entsorgen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
Aktenzeichen: 6 K 2346/09
Entscheidungsdatum: 15.12.2011
Urteilnummer: 52189d