Glascontainer im Wohngebiet
onlineurteile.de - Anwohner müssen den Lärm, der an den Altglascontainern nahe ihrem Wohnhaus entsteht, prinzipiell als sozialadäquat hinnehmen;
das gilt für die anfahrenden Autos und für die Geräusche durchs Einwerfen — und zwar auch dann, wenn die Container gelegentlich außerhalb der vorgeschriebenen Einwurfzeiten genutzt werden; die Kommune muss die Container nicht auf einen abseits liegenden Parkplatz verlegen, weil so ein Standort "keiner sozialen Kontrolle unterliegt" und dazu einlädt, illegal Müll zu entsorgen.