Glasscheiben eines Kaminofens verrußten
onlineurteile.de - Für 9.600 Euro hatte sich das Ehepaar im Wohnzimmer einen verglasten Kaminofen einbauen lassen, als Raumteiler zwischen Wohn- und Essbereich. Bald darauf beschwerten sich die Auftraggeber beim Ofenbauer darüber, dass die Glasscheiben extrem schnell verrußten — schon nach einer Dreiviertelstunde. Der Handwerker bastelte noch einmal am Ofen herum. Nach dem Umbau dauerte es etwa fünf Stunden, bis die Scheiben dunkel wurden.
Trotzdem waren die Kunden unzufrieden und verlangten vom Ofenbauer den Werklohn zurück. Der Kaminofen funktioniere schlecht, hielten sie ihm vor, das Glas verruße immer noch. Wahrscheinlich, weil er den Schornstein anders angeschlossen habe als in den Herstellerrichtlinien vorgesehen. Doch das Oberlandesgericht Köln wies die Zahlungsklage des Ehepaars ab (19 U 35/12).
Der Umstand, dass der Handwerker sich nicht 100-prozentig an die Herstellerrichtlinien gehalten habe, stelle für sich genommen noch keinen Mangel dar — wenn das Werk ansonsten den Regeln der Technik entspreche. Und das treffe hier zu, zumindest seit der Nachbesserung. Der gerichtliche Sachverständige habe sogar ausgeführt, dass es wegen der Architektur des Hauses technisch nicht möglich gewesen wäre, den Kamin direkt senkrecht nach oben an den Schornstein anzuschließen.
Auch wenn die Auftraggeber auf die Optik großen Wert legten — der Kaminofen sollte ja ein gestaltendes Element im Wohnzimmer sein —, bleibe festzuhalten: Wesentlich sei seine Funktion, Wärme zu erzeugen. Daher müssten die Kunden auch mit Ruß an den Scheiben leben. Der Fachmann habe erklärt, es sei "absolut im üblichen Rahmen", wenn bei einer Heizdauer von drei bis fünf Stunden die Glasscheiben eines geschlossenen Kamins verrußten. Man müsse sie eben regelmäßig reinigen. Auch das sei "normal" und außerdem allgemein bekannt.