Glatteis vor dem Finanzamt
onlineurteile.de - Eine Verwaltungsangestellte stellte ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz des Finanzamts ab und wollte zu ihrem Arbeitsplatz gehen. Da Glatteis herrschte und nicht gestreut war, rutschte sie aus und stürzte. Ihre Klage gegen das Land auf Schmerzensgeld wurde vom Landgericht Lübeck abgewiesen, das Oberlandesgericht Schleswig gab ihr teilweise statt.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ging die Angestellte jedoch endgültig leer aus (III ZR 164/94). Der Unfall habe sich bereits im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit ereignet. In diesem Fall hafte die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden der Angestellten. In der Unfallversicherung sei jedoch kein Schmerzensgeld vorgesehen. Anders läge der Fall, wenn sich die Betroffene nicht als Betriebsangehörige, sondern als normaler Verkehrsteilnehmer auf dem auch für Besucher zugänglichen Behördenparkplatz verletzt hätte. Dann müsste das Land als Dienstherr der Verletzten haften.