Glatteisunfall auf dem Bürgersteig
onlineurteile.de - In der Innenstadt von Cuxhaven schneite es seit den frühen Morgenstunden. Etwa um 10.30 Uhr rutschte eine alte Dame auf dem Bürgersteig vor einem Bankgebäude aus. Dabei hatte das von der Bank mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen in der Frühe gestreut. Die alte Dame brach sich Schienbein und Knöchel und machte dafür den Grundstückseigentümer und seine Mieterin, die Bank, verantwortlich. Sie klagte auf Schadenersatz für die Unfallfolgen.
Am Unfalltag sei der Gehweg frühmorgens mit einem Fahrzeug geräumt und mit Salz abgestreut worden, hielt ihr das Oberlandesgericht Celle entgegen (9 U 42/03). Dann habe es - laut Gutachten des Wetterdienstes - weiterhin leicht geschneit, da sei Nachstreuen nicht sinnvoll. Dass der Winterdienst ständig streue und den Bürgersteig den ganzen Tag über eisfrei halte, könne man nicht erwarten.
Ob es noch vor dem Unfall der alten Dame nötig gewesen wäre, erneut zu streuen, hänge vom Wetter ab. Sie hätte also belegen müssen, wann die Niederschläge aufhörten. Der/die Geschädigte müsse sich zumindest um Informationen bemühen und diese vor Gericht darlegen, um seinen/ihren Anspruch zu begründen. So schwierig wäre das im konkreten Fall nicht gewesen, da die Verletzte in der Nähe der Bank wohne. Also hätte sie eigentlich wissen können, wie lange es an diesem Morgen geschneit habe. Da keine Pflichtverletzung nachgewiesen sei, gebe es auch keinen Schadenersatz.