"Glatze? Vorbeugen mit Coffein"

Ist diese Werbung für ein kosmetisches Mittel irreführend?

onlineurteile.de - In einem Rechtsstreit um Reklame für das Haarpflegemittel "Alpecin After Shampoo Liquid" ging es um folgende Aussagen: "Glatze? Vorbeugen mit Coffein! Beugt Haarausfall vor. Dermatologen der Universität Jena bestätigen: Coffein stimuliert geschwächte Haarwurzeln". "Männer vor die Wahl gestellt: Rubbeln oder Glatze? Das Coffein im Alpecin hält die Haarwurzeln wach …".

Ein "Verein Sozialer Wettbewerb", dem u.a. Heilpraktiker und Hersteller von Naturheilmitteln bzw. Naturkosmetika angehören, verklagte den Hersteller des Haarpflegemittels: Seine Werbung täusche die Verbraucher, weil sie Coffein eine Wirkung zuschreibe, die der Stoff nicht habe. Zumindest sei der Effekt entgegen der Werbeaussage wissenschaftlich nicht abgesichert.

Die Unterlassungsklage des Vereins war zunächst erfolgreich, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Rechtsstreit zurück (I ZR 23/07). Im Urteil sei nirgendwo eindeutig festgestellt, dass das kosmetische Mittel nicht vorbeugend gegen Haarausfall wirke. Aber nur dann wäre die beanstandete Reklame wirklich irreführend.

Die Werbeanzeige verweise auf eine Studie der Universität Jena. Das OLG habe die Kritik des Vereins gebilligt, die Ergebnisse der Studie seien wissenschaftlich nicht abgesichert. Das werde aber nur damit begründet, dass die Wirkung von Coffein noch nicht Gegenstand einer allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion geworden sei. Da werde ein zu strenger Maßstab angelegt.

Vorausgesetzt, eine einzelne Untersuchung werde mit überzeugenden Methoden durchgeführt, könne man Werbung mit deren Resultaten nicht als Täuschung der Verbraucher einstufen und verbieten. Bisher lägen jedenfalls keine ablehnenden wissenschaftlichen Stellungnahmen von unabhängigen Wissenschaftlern zu der Studie vor. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Mittel gesundheitsschädlich sei. Mit diesen Punkten müsse sich die Vorinstanz noch einmal auseinandersetzen.