GmbH-Geschäftsführer fliegt raus
onlineurteile.de - Ein weltweit tätiger Bau- und Bergbaukonzern trennte sich vom Geschäftsführer eines Tochterunternehmens, weil er sich bei einem Staudammprojekt diverse Fehltritte geleistet hatte. Sein Dienstvertrag wurde fristlos gekündigt. Der Entlassene zog vor Gericht. Während des Rechtsstreits brachte der Konzern noch weitere Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigten - von denen er aber erst nachträglich erfahren hatte.
So hatte der Geschäftsführer den Konzern gemeinsam mit einem leitenden Angestellten betrogen, indem er fiktive Reisekosten des Angestellten abzeichnete und auszahlen ließ. Falsche Abrechnungen zu Lasten des Unternehmens zu dulden, sei eine schwerwiegende Pflichtverletzung, erklärte das Oberlandesgericht Hamm (27 U 115/06). Dieser Vorfall allein rechtfertige eine fristlose Kündigung.
Dieses Fehlverhalten sei im Rechtsstreit auch zu berücksichtigen, obwohl der Konzern diesen Kündigungsgrund erst im Nachhinein, also während des Prozesses, vorgetragen habe. Kündigungsgründe nachzuschieben sei zulässig, wenn das Fehlverhalten zum einen vor dem Ausspruch der Kündigung stattgefunden habe und zum anderen der Aufsichtsrat (das in diesem Fall für die Kündigung zuständige Gremium) nicht schon früher als zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung darüber Bescheid wusste. Das treffe hier zu.