Go-Karts in weit entfernter Tiefgarage ...
onlineurteile.de - Ein Hausbesitzer meldete bei seiner Hausratversicherung einen Diebstahl: Der Verlust von zwei Go-Karts im Wert von 9.000 sei zu beklagen. Die Karts hatte der Mann allerdings nicht in seinem Einfamilienhaus untergebracht, für das die Hausratversicherung abgeschlossen war, sondern in einer Sammel-Tiefgarage. In der fast fünf Kilometer vom Wohnhaus entfernten Garage hatte er eine Einstellbox gemietet.
Der Versicherer winkte ab: Die Go-Karts seien nicht mitversichert. Nun behauptete der Versicherungsnehmer, seine Ehefrau habe mit einer Sachbearbeiterin des Versicherers telefoniert, die ihr bestätigt habe, dass die Go-Karts von der Versicherung erfasst würden. So eine Zusage könne es gar nicht gegeben haben, widersprach das Unternehmen - und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.
Die Zahlungsklage des Bestohlenen gegen den Versicherer scheiterte beim Landgericht Coburg (23 O 369/09). Die Hausratversicherung setze voraus, dass der Versicherungsnehmer ein "Minimum an Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten" habe, erklärte das Gericht. Das sei bei einer 4,78 Kilometer vom Wohnhaus entfernten Garage nicht der Fall.
Der Ehefrau des Versicherungsnehmers glaubte das Gericht nicht, dass sie eine Sondervereinbarung mit einer Mitarbeiterin des Versicherers getroffen hatte. Denn bei derartigen Sonderabsprachen schickte das Unternehmen ausnahmslos eine schriftliche Bestätigung an die Versicherungsnehmer. So ein Schreiben konnte der Go-Kart-Fahrer jedoch nicht vorlegen.