Goldmünzen als Morgengabe
onlineurteile.de - Wer weiß eigentlich noch, was eine Morgengabe ist? Bis vor etwa 100 Jahren war es auch hierzulande üblich, dass der Mann bei der Hochzeit seiner Frau eine Morgengabe offerierte: ein Geschenk — oder auch das verbindliche Versprechen eines Geschenks —, um die Frau für den Fall seines Todes oder für den Fall einer Trennung wirtschaftlich abzusichern.
Ein iranisches Paar hatte 2001 in der Heimat geheiratet und vorher einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen. Der Ehemann verpflichtete sich darin, seiner Frau auf Verlangen eine bestimmte Menge Bahaar-Azadi-Goldmünzen als Morgengabe zu übergeben (heute sind sie 213.208 Euro wert). Später zog das Paar nach Dortmund. Beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. 2007 trennten sich die Eheleute — und die Ehefrau verlangte von ihrem Mann die Morgengabe.
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (8 UF 37/12). Der Ehevertrag von 2001 sei wirksam. Nach den Grundsätzen des iranischen Zivilrechts solle die Morgengabe die Frau einerseits finanziell absichern und andererseits davor schützen, leichtfertig vom Mann verstoßen zu werden. Das sei kein unverbindlicher, religiöser Brauch, wie der Ehemann nun behaupte.
Der Vertrag sei auch nicht sittenwidrig, selbst wenn die Herausgabe der Münzen die Haushaltskasse des Ehemannes nun arg strapaziere. Schließlich habe er sich bei der Heirat nicht in einer Zwangslage befunden, so dass ihm gar nichts anderes übrig blieb, als wider Willen so ein Versprechen abzugeben. Die iranischen Wertvorstellungen, die dem Vertrag zugrunde lägen, müsse man respektieren.