Grafikerin fordert Nachschlag für "Tatort"-Vorspann
onlineurteile.de - Wer kennt ihn nicht, den Vorspann zur ARD-Krimiserie "Tatort"? Ein Fadenkreuz mit den Augen eines Opfers, die Beine des davonlaufenden Täters, das charakteristische, kurze Musikstück ... Nach 40 Jahren forderte eine an der Produktion beteiligte Grafikerin und Trickfilmerin - die damals für ihren Beitrag 2.500 DM erhalten hatte - einen "Nachschlag".
Sie verklagte ARD-Fernsehanstalten (BR, WDR) auf mehr Entgelt und pochte auf ihr Mit-Urheberrecht. Der Vorspann werde seit Jahrzehnten exzessiv genutzt, das stehe in krassem Missverhältnis zum Entgelt. Während das Landgericht die Fernsehsender dazu verdonnert hatte, Auskunft über die Verwertung der Fernsehserie zu geben, wies das Oberlandesgericht München die Klage ab (29 U 2749/10).
Die Grafikerin habe keinen Anspruch auf nachträgliche Vergütung, weil sie keinen wesentlichen Beitrag zum Gesamtwerk geleistet habe. Das Wesentliche an der Fernsehserie seien die Kriminalfilme und nicht der Vorspann. Auch wenn er die Fernsehzuschauer seit Jahrzehnten in markanter Weise auf den Krimi einstimme und sehr bekannt sei: Im Gesamtwerk "Tatort" habe der Vorspann nun einmal nur eine "Hinweis-Funktion".
Dass er "exzessiv genutzt" werde, habe vor allem mit den 90-minütigen Filmen der Krimiserie zu tun, die beim Fernsehpublikum großen Anklang fänden. Es könne kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass die Zuschauer die den "Tatort" nicht wegen des Vorspanns ansähen. Selbst wenn die Idee zum Vorspann wirklich von der Grafikerin stammte - was umstritten sei -, gehöre sie nicht zu den "am Gesamtwerk maßgeblich Beteiligten".