Griesgrämiger Smiley im Zeugnis
onlineurteile.de - Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war ohnehin denkbar schlecht. Der Inhaber der Praxis für Physiotherapie hatte dem Angestellten bereits gekündigt. Damit nicht genug: Er hatte auch Strafanzeige gestellt, weil der Ergotherapeut angeblich Behandlungen nicht korrekt dokumentiert und Unterschriften von Patienten gefälscht hatte.
Ergebnis des Rechtsstreits um die Kündigung: Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, dem Ergotherapeuten ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Das tat er denn auch, aber nicht ohne dem missliebigen Angestellten "noch eins mitzugeben".
Gelegentlich unterschrieb er Briefe oder Dokumente mit einem Smiley im ersten Buchstaben seines Namens. Auch im Zeugnis für den Ergotherapeuten baute er einen ein. Er ergänzte den ersten Buchstaben um zwei Punkte und einen nach unten tendierenden Haken — einen Smiley mit heruntergezogenen Mundwinkeln also.
Mit dem "negativen Smiley" solle offenkundig seine Beurteilung abschließend "mies gemacht" werden, beschwerte sich der Arbeitnehmer. Das sei auch nicht die typische Unterschrift des Arbeitgebers. Während der Ergotherapeut mit anderen Änderungswünschen beim Arbeitsgericht Kiel nicht durchdrang, fand er mit seinem Einwand gegen den Smiley Gehör (5 Ca 80 b/13).
Der Arbeitgeber hatte beteuert, er habe die Unterschrift zwar "ein wenig individuell" gestaltet, damit aber keineswegs Missachtung ausdrücken wollen. Das sei unglaubwürdig, fand das Gericht. Der Arbeitnehmer habe Anspruch darauf, dass der Ex-Chef das Zeugnis so unterschreibe, dass es bei potenziellen künftigen Arbeitgebern keinen negativen Eindruck erwecke.
Zeugnisse dürften keine Geheimzeichen enthalten — d.h. Zeichen, die über den Arbeitnehmer etwas aussagten, was dem Wortlaut des Zeugnisses nicht zu entnehmen sei. Ein Smiley mit heruntergezogenen Mundwinkeln treffe eine negative Aussage über den Arbeitnehmer. Wenn der Inhaber der Praxis regelmäßig mit einem Smiley im Namen unterschreibe, müsse er den positiven Smiley auch bei der Unterschrift unter dem Zeugnis verwenden.