Grönemeyers Privatleben und die Presse

Dürfen Medien Fotos seiner neuen Lebenspartnerin veröffentlichen?

onlineurteile.de - Von der Boulevardpresse verfolgt, selbst beim Einkaufen oder im Urlaub - das Schicksal prominenter Persönlichkeiten. Einige genießen es, andere kämpfen dagegen. Müssen sich auch die Lebenspartner Prominenter von vornherein damit abfinden, ein Leben in der Öffentlichkeit zu führen? Um diese Frage ging es vor Gericht, weil die Freundin des Sängers Grönemeyer gegen die Publikation von Fotos in der Boulevardpresse klagte. Die Fotos zeigten sie und G. in einem Straßencafé in London. Dies sei ein öffentlicher Ort, man habe das Paar nicht in seiner Privatsphäre gestört, argumentierte der Verleger.

Und bekam vom Kammergericht in Berlin Recht (9 U 53/04 und 9 W 128/04). G. habe nach dem Tod seiner Ehefrau den Verlust künstlerisch verarbeitet und die Trauerarbeit öffentlich gemacht. Da gebe es natürlich angesichts einer neuen Partnerschaft großes Interesse des Publikums und der Presse. Wer eine enge persönliche Beziehung mit einem Prominenten eingehe und sich gemeinsam mit ihm in der Öffentlichkeit zeige, müsse die Publikation von Fotos genauso hinnehmen wie der Partner. In einem Café an einer Straßenecke im Londoner Stadtteil Camden setze sich jeder Gast den Blicken einer Unzahl von Passanten aus. Ein Café in einer Weltstadt sei kein privater "Rückzugsort", auch wenn der deutsche Künstler an seinem Wohnort London wohl nicht so bekannt sei wie hierzulande.

Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - in Sachen Prinzessin Caroline von Hannover - korrigierte das Kammergericht seinen Standpunkt ein wenig. Diesmal handelte es sich um (heimlich aufgenommene) Fotos von G. und seiner Freundin beim Küssen in einem römischen Straßencafé. "Im Einzelfall" könne es nötig sein, dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen den Vorrang zu geben vor dem Informationsinteresse, so die Richter, auch wenn die Medien sie nicht in ihrem Privatbereich "überfielen", sondern an öffentlichen Plätzen. Manche Prominente würden von den Medien geradezu verfolgt. Reporter der Unterhaltungspresse müssten den Wunsch von G. und seiner Freundin respektieren, von ihnen unbehelligt Urlaub zu machen.