Großeltern mit Eltern verkracht

Unter diesen Umständen entspricht der Kontakt mit den Enkeln nicht dem Wohl der Kinder

onlineurteile.de - Großeltern und Eltern waren sich spinnefeind geworden; hinter den Kulissen spielte sich eine Art Familiendrama ab. Aber die Enkel wollten Oma und Opa unbedingt sehen. Also zogen die Senioren - die Eltern des Familienvaters - immer wieder vor Gericht, um den Kontakt durchzusetzen.

Der Amtsgericht Konstanz sprach mit allen Streithanseln und lehnte dann den Antrag ab (5 F 129/02). Großeltern hätten nur dann ein Recht auf Umgang mit den Enkeln, wenn dies dem Wohl der Kinder diene. Davon könne aber hier keine Rede sein. Denn das Zerwürfnis zwischen Großeltern und Eltern sei tief. Wollte man unter diesen Umständen Kleinkinder zu Besuchen bei ihren Großeltern zwingen, würde dies die Kleinen gefühlsmäßig zutiefst verunsichern und verwirren. Sie seien außer Stande, sich gegenüber den zerstrittenen Familienangehörigen neutral zu verhalten. Jeder Besuch könnte zu einer "abgrundtiefen psychischen Krise" führen, befürchtete der Richter.