Großspuriger Prospekt einer privaten Fachhochschule
onlineurteile.de - Das schien für seine Berufskarriere genau das Richtige zu sein: Eine private Fachhochschule bot einen "Doppelabschluss in drei Jahren zum Internationalen Betriebswirt (IBS) und Bachelor of Arts (BA)" an. Weiter hieß es im Hochglanzprospekt der Schule: Hier erreichen Sie einen "national wie international bekannten Abschluss", ... "ideale Voraussetzung für eine nationale und internationale Berufstätigkeit". Als der Betriebswirtschaftsstudent herausbekam, dass die an der Schule vergebenen Titel nicht staatlich anerkannt sind, hatte er bereits Studienverträge abgeschlossen und 6.867 Euro Studiengebühren bezahlt.
Seine Klage auf Schadenersatz hatte beim Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg (2 U 99/04). Der Werbeprospekt der Schule verleite die Leser durch arglistige Täuschung zum Abschluss von Ausbildungsverträgen, erklärten die Richter. Der Text erwecke den falschen Eindruck, die Titel IBS und BA stellten national und international anerkannte akademische Grade dar. Daher sei der Studienvertrag gegenstandslos.
Früher habe die Schule direkt gelogen und behauptet, sie biete anerkannte Abschlüsse. Nach einigen Prozessen mit für sie negativem Ausgang habe die Schule dann den Werbetext geändert und "anerkannt" durch "bekannt" ersetzt. Aber auch so würden die Kunden in die Irre geführt. Ein unbefangener Studieninteressent werde trotz der Änderung "anerkannt" verstehen. Denn mit einem nicht anerkannten Titel könne kein Betriebswirt etwas anfangen. Und wer rechne schon mit einem völlig unbrauchbaren Angebot? Außerdem: Dass der Titel eines BA "bekannt" sei, verstehe sich von selbst - die Werbeaussage sei also sinnlos, außer man wolle dem Leser suggerieren, der Titel sei "anerkannt".