Großvater will den Enkeln Grundstücke überschreiben
onlineurteile.de - Ein Eigentümer mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke, die alle verpachtet sind, erschien beim Notar. Er wollte seinen drei Enkelkindern Grund und Boden übertragen und sich und der Tochter die Nutzung der Grundstücke bis zum Tod vorbehalten ("Nießbrauch"). Doch die Umschreibung des Eigentums und der Eintrag des Nießbrauchrechts scheiterte am Grundbuchamt. Einer der Enkelsöhne sei noch minderjährig, erklärte der zuständige Beamte. Da müsse ein unabhängiger Rechtskundiger (ein so genannter "Ergänzungspfleger") die Transaktion begutachten, denn die Schenkung verpachteter Grundstücke sei nicht nur vorteilhaft.
Der Streit gelangte bis zum Bundesgerichtshof, der die Ansicht des Grundbuchamts bestätigte (V ZB 44/04). Der Erwerb eines verpachteten Grundstücks könne finanzielle Nachteile mit sich bringen. Den Eigentümer träfen Pflichten aus dem Pachtverhältnis, unter Umständen auch Schadenersatzansprüche. Ob dieses Risiko für das Vermögen des Minderjährigen zu groß sei oder durch die Vorteile des Eigentums aufgewogen werde, müsse ein gesetzlicher Vertreter prüfen. Da die Eltern an dem Vorgang selbst interessiert seien, müsse dies ein unabhängiger Ergänzungspfleger für den Minderjährigen übernehmen. Ohne dessen Genehmigung dürfe die Änderung im Grundbuch nicht vorgenommen werden.