Grundbesitzer macht sich strafbar

Er beschimpft einen Beamten als Verbrecher und droht mit Gewalt

onlineurteile.de - Zwischen der Bauaufsichtsbehörde von Schwerte und einem Grundstückseigentümer gab es schon seit geraumer Zeit Zoff um Gebühren. Die Behörde schickte einen Vollstreckungsbeamten, um einen Betrag von 150 Euro einzutreiben. Der Mann erklärte dem Beamten (wohl zu Recht), er schulde der Kommune derzeit keine 150 Euro. Der Beamte zog sich zwar zurück, erklärte aber, beim nächsten Mal werde er auf dem Zutritt zum Haus bestehen.

Darauf reagierte der Grundstückseigentümer nicht nur mit einer Strafanzeige. Er wandte sich an die Stadt, bezeichnete in einer Dienstaufsichtsbeschwerde den Beamten als "Verbrecher" und kündigte an, ihn bei künftigen Besuchen mit "massiver Gewalt von seinem Grund und Boden zu werfen". Damit habe er sich in zweierlei Hinsicht strafbar gemacht, entschied das Oberlandesgericht Hamm, und verhängte eine Geldstrafe (2 Ss 589/06).

Einen Vollzugsbeamten "Verbrecher" zu nennen, ihn also mit einem gefährlichen Kriminellen gleichzusetzen, stelle eine Beleidigung dar. Den Bereich sachlicher Auseinandersetzung um die Gebühren habe der Grundstückseigentümer da schon verlassen. Darüber hinaus habe er gedroht, nun auf das Faustrecht zu setzen; das sei versuchte Nötigung. Wenn er die Rechtmäßigkeit einer staatlichen Maßnahme bezweifle, müsse der Mann dagegen klagen. Niemand dürfe das Gewaltmonopol des Staates ignorieren und zur Selbsthilfe greifen.