"Gütesiegel" einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ...

... für Unternehmen erweist sich als falsch: 1 Million Euro Schadenersatz

onlineurteile.de - 2004 prüfte eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss einer GmbH. Die Prüfer fanden alles in Ordnung und sagten voraus, das Unternehmen werde sich im kommenden Jahr weiterhin positiv entwickeln. Das erwies sich schon wenige Monate später als verhängnisvoller Irrtum: Die GmbH musste Insolvenz anmelden.

Nun verklagte der Insolvenzverwalter die Wirtschaftsprüfer auf Schadenersatz: Sie hätten schlampig gearbeitet und so großen Schaden angerichtet. Denn bei korrekter Prüfung wäre die desolate Finanzsituation des Unternehmens viel früher erkannt worden. Dann hätte es nicht weitere Verbindlichkeiten in Millionenhöhe angehäuft. Das Landgericht München I prüfte die Prüfer und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass sie ihre Pflichten sträflich vernachlässigt hatten (14 O 8038/06).

Dass die Finanzlage des verschuldeten Unternehmens bedrohlich war, könne man schon den Zahlen des Jahresabschlusses selbst entnehmen. Darüber hinaus sei den Prüfern entgangen, dass zwölf Prozent der Bilanzsumme (angeblich ein Wert von 2,2 Millionen Euro) aus "Patenten" bestanden, die nichts wert waren. Dabei handelte es sich nur um Patentanmeldungen (technisch weitgehend ohne Neuheitswert und entsprechend geringer Chance, tatsächlich ein Patent zu erhalten).

Das hätten die Prüfer anhand des "Patent"-Kaufvertrags und einer kurzen Internet-Recherche leicht klären können, so das Landgericht. Dann hätten sie statt des ausgewiesenen Gewinns von 475.000 Euro einen Verlust von einer Million Euro festgestellt. Da die Wirtschaftsprüfer die wirtschaftliche Lage der GmbH dramatisch falsch einschätzten und ihre Pflichten als Abschlussprüfer erheblich verletzten, müssten sie für den dadurch verursachten finanziellen Verlust einstehen - bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von einer Million Euro. (Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)