Haarriss im Waschbecken

"Begehungsprotokoll" der Mietvertragsparteien gibt den Ausschlag

onlineurteile.de - Eine dicke Rechnung machte eine Vermieterin ihrer Mieterin nach deren Auszug auf - wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und zahlreicher Schäden an der Mietsache. Unter anderem ging es um den Haarriss in einem Waschbecken. Die Mieterin behauptete, er sei schon vor ihrem Einzug da gewesen, und zahlte das neue Porzellanbecken nicht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwies auf das "Begehungsprotokoll", das bei der Übergabe der Wohnung an die Mieterin angefertigt und von beiden Mietvertragsparteien unterzeichnet worden war (10 U 64/02). Darin sei kein Riss im Waschbecken erwähnt. Das spreche dafür, dass beim Einzug der Mieterin das Waschbecken noch nicht beschädigt war. Um diese Annahme zu entkräften, müsste die Mieterin das Gegenteil beweisen.

Nun hatte die Mieterin den schwarzen Peter: Sie konnte weder erklären, warum der Haarriss im Protokoll fehlte, noch belegen, dass sie zu Beginn des Mietverhältnisses diesen Schaden gerügt hätte. Deshalb gingen die Richter davon aus, dass das Begehungsprotokoll stimmte, und verurteilten die Mieterin, der Vermieterin die Kosten des Waschbecken-Austauschs zu ersetzen.