Häftling muss Hund hergeben
onlineurteile.de - Der Hundehalter musste für 14 Monate ins Gefängnis. Bevor er im November 2010 seine Haftstrafe antrat, hatte er seinen 14 Jahre alten Hund einem Nachbarn übergeben. Der bemerkte, dass das Tier krank war und schaltete die Amtstierärztin ein. Sie behandelte den Hund und ließ ihn in eine Hundepension bringen. Zudem verschrieb sie Medikamente, die monatlich 60 Euro kosteten.
Der Hundehalter konnte diese Summe nicht aufbringen. Daraufhin teilte ihm der Landrat mit, wenn er das Tier nicht bis Januar 2011 angemessen unterbringe, werde das Tierheim nach einem neuen Besitzer suchen. Der Hundehalter scheiterte beim Verwaltungsgericht Aachen mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Maßnahme (6 L 5/11).
Sie greife zwar in das Recht auf Eigentum ein, so die Richter, doch das Tierschutzgesetz ermögliche in Ausnahmefällen so einen Eingriff. So ein Fall liege hier vor, denn der Hund sei schon vor der Freiheitsstrafe des "Herrchens" vernachlässigt worden. Die Tiermedizinerin habe festgestellt, dass er nicht artgerecht gehalten wurde. Und gegen seine Krankheit sei nichts unternommen worden.
Da der Hund schon sehr alt sei, sei es für ihn allemal das Beste, nun endlich in "gute Hände" gegeben zu werden. Außerdem könne der mittellose Hundebesitzer Unterkunft und Medikamente nicht bezahlen. Wenn ein Hundehalter ins Gefängnis müsse, könne er sich nicht darauf verlassen, dass das Tier unterdessen auf Kosten der Steuerzahler aufgepäppelt werde.