"Hähnchen-Kebab" nur "mit Biss"

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Viele Verbraucher verstehen "Kebab" als Kurzform von "Döner-Kebab", das aus dünnen Fleischscheiben besteht und nicht aus zerkleinertem Fleisch, das "schwammig im Biss" ist; ein Hersteller darf ein Fertiggericht nicht "Hähnchen-Kebab" nennen, wenn es nicht aus gewachsenem Fleisch besteht;

vermengt er in seinem Betrieb zerkleinertes Fleisch mit Gewürzen in einem Mischer — bevor er es in einen Kunstdarm füllt und gekühlt in die vorgesehene Stückgröße schneidet —, ist die Angabe "aus Hähnchenfleisch zubereitet" eine Irreführung der Verbraucher, die durch Bilder von "echten" Fleischstücken auf der Verpackung noch verstärkt wird.