Händler verkauft Schulranzen über eBay

Markenhersteller kann ihm diesen Vertriebsweg nicht verbieten

onlineurteile.de - Dass ein Berliner Schreibwarenhändler seine Produkte auch über das Internet-Auktionshaus eBay verkaufte, war dem Hersteller der SCOUT-Schulranzen ein Dorn im Auge. Die Internet-Plattform habe das "Image einer Resterampe", beklagte das Unternehmen. Der Verkauf der Markenprodukte über eBay schade der angesehenen Marke SCOUT, die man mühsam über viele Jahre hinweg aufgebaut habe.

Zwischen eBay und anderen professionellen Online-Shops gebe es keinen Qualitätsunterschied, konterte der Schreibwarenhändler. Das Landgericht Berlin gab ihm Recht (16 O 729/07). Hersteller dürften den Händlern nicht vorschreiben, auf welchen Wegen sie ihre Waren weiter verkauften. Einem Händler mit Lieferstopp zu drohen für den Fall, dass er Markenprodukte über eBay anbietet, sei wettbewerbswidrig.