Häufig abwesender Mieter stellt das Heizen ein

Reagiert er auf mehrere Abmahnungen nicht, ist die Kündigung berechtigt

onlineurteile.de - Im Sommer 2005 hatte sich der Mann verliebt. Schon bald hielt er sich öfter bei der neuen Lebensgefährtin auf als in seiner Mietwohnung. Im Winter war es in der Wohnung eiskalt, weil der Mieter nicht mehr heizte. Die Vermieterinnen fürchteten, bald werde sich Schimmel ausbreiten und der Frost Leitungen sprengen.

Im Januar und Februar 2007 mahnten sie den Mieter deswegen zwei Mal ab und forderten ihn auf, die Räume ausreichend zu beheizen. Da dies erfolglos blieb, kündigten sie den Mietvertrag fristgemäß. Der Amtsrichter gab der Räumungsklage statt. Die Berufung des Mieters gegen das Urteil scheiterte beim Landgericht Hagen (10 S 163/07).

Die Kündigung sei begründet, entschied das Landgericht. Das Heizen voll und ganz einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten des Mieters sei erheblich - zumal er daran trotz mehrmaliger Abmahnung festhielt. Denn es gefährde auf Dauer die Substanz des Gebäudes, Räume nicht zu heizen. Dass bisher noch keine gravierenden Schäden festzustellen seien, ändere daran nichts.