Haftpflichtfall fingiert

Betrügerischer Versicherungsnehmer muss Ermittlungskosten ersetzen

onlineurteile.de - Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung meldete einen Schadensfall: Sein 11-jähriger Sohn habe beim Spielen auf der Straße mit einem Stein die Windschutzscheibe des (abgemeldeten) Autos des Nachbarn beschädigt. Nun sollte der Versicherer den Schaden regulieren - vorher schickte er jedoch einen Sachverständigen, um die Sache zu überprüfen.

Am angegebenen Ort - auf der Straße vor dem Nachbarhaus - stand kein Auto mit gesprungener Windschutzscheibe. Auf Nachfrage teilte der Versicherungsnehmer mit, der beschädigte VW-Bus T4 stehe hinter dem Haus. Erneut zog der Sachverständige los, fand aber auch hinter dem Haus kein beschädigtes Fahrzeug. Beim dritten Besuch wurde der Kfz-Fachmann vom Versicherungsnehmer und vom Nachbarn in eine Garage geführt, wo sich tatsächlich ein VW-Bus ohne Kennzeichen befand.

Bei der Untersuchung bemerkte der Experte, dass der Schlag gegen die Windschutzscheibe nicht von außen, sondern aus dem Inneren des Wagens gekommen sein musste. Zudem war der Bus nie auf den Nachbarn zugelassen gewesen. Daraufhin verklagte die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer auf Schadenersatz für die Ermittlungskosten und bekam vom Amtsgericht Schwäbisch Gmünd Recht (2 C 1171/06).

Der Versicherungsnehmer habe im Einverständnis mit dem Nachbarn versucht, die Versicherung zu betrügen, so der Amtsrichter. Daher müsse er die Kosten der Ermittlungen tragen. Das Versicherungsunternehmen habe mit der Prüfung des Falles einen hauseigenen Sachverständigen beauftragt, was (belegt durch einen detaillierten Tätigkeitsbericht) 302 Euro gekostet habe. Rechne man pauschal den durchschnittlichen Aufwand für eine Hafpflicht-Schaden-Bearbeitung dazu, ergebe sich eine Summe von 502,95 Euro.