"Halbe Vorfahrt"

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Gilt an einer Einmündung die Regel "rechts vor links", spricht man von einer "halben Vorfahrt", weil Autofahrer dort die Vorfahrt der von rechts Kommenden beachten müssen, selbst aber Vorrang vor Verkehrsteilnehmern haben, die von links kommen; auch bei "halber Vorfahrt" gilt: Missachtet ein Autofahrer die Vorfahrt,

haftet er in voller Höhe für die Folgen eines so verursachten Unfalls; eine Autofahrerin mit Vorrang trifft kein Mitverschulden an einem Crash, wenn sie flott in die Kreuzung eingefahren ist: Der Vorfahrtsberechtigte kann auch bei "rechts vor links" prinzipiell darauf vertrauen, dass ein wartepflichtiges, von links kommendes Auto stehen bleiben wird — es besteht keine Pflicht, an solchen Kreuzungen generell anzuhalten.