"Halzband fon Cartier"

Inhaber eines eBay-Accounts haftet, wenn andere Personen damit das Urheberrecht Dritter verletzen

onlineurteile.de - Unter dem Mitgliedsnamen "sound-max" - nennen wir ihn also Max - war der Anbieter beim Internetauktionshaus eBay registriert. Unter diesem Namen wurde 2003 ein Halsband zum Mindestgebot von 30 Euro angeboten. Mit etwas Phantasie kann man den Inhalt der Artikelbeschreibung entziffern: "... Halzband, Art Cartier ... Mit kl. Pantere, tupische simbol fon Cartier Haus ...".

Cartier sah sein Urheberrecht verletzt und das Unternehmen von unlauterem Wettbewerb betroffen. Er verklagte Max auf Schadenersatz und Unterlassung. Max wiederum beteuerte, er wisse von nichts. Seine aus Lettland stammende Ehefrau habe sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen benutzt, um persönliche Gegenstände zu verkaufen. Darunter eben auch das Schmuckstück.

Mit diesem Argument kam Max beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht durch: Der Inhaber eines eBay-Accounts hafte dafür, wenn andere Personen den Account dazu nutzen, Waren anzubieten, und dabei das Urheberrecht Dritter verletzen (I ZR 114/06). Max hätte dafür sorgen müssen, dass seine Ehefrau nicht auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos zugreifen konnte, so der BGH.

Er habe die Daten unzureichend gesichert und sei daher verantwortlich für die daraus resultierende Ungewissheit, wer als "sound-max" aufgetreten sei und das Halsband versteigern wollte. Wenn andere Personen durch Sorglosigkeit und mangelnde Kontrolle des Account-Inhabers die Zugangsdaten für das Mitgliedskonto erfahren, müsse er sich so behandeln lassen, als hätte er selbst gehandelt und die Rechte Dritter beeinträchtigt.