Hamburg kämpft gegen Scientologen ...

... mit zu unorthodoxen Methoden: Unzulässige Formulare für Geschäftsleute

onlineurteile.de - Die Stadt Hamburg ging nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit ihren Maßnahmen gegen die Sekte der Scientologen zu weit: Die Stadt verteilte an Geschäftspartner von Mitgliedern der Scientology-Kirche vorformulierte Erklärungen, in denen die (vermuteten) Scientologen Auskunft über ihre Beziehung zur Scientology-Kirche geben bzw. sich davon lossagen sollten. ("Wir arbeiten nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard, besuchen keine Seminare nach dieser Technologie ..., lehnen sie zur Führung des Unternehmens ab".)

Auch eine Firma aus Schleswig-Holstein erhielt so ein Formular, die der Inhaberin eines Hamburger Studios Vitaminpräparate lieferte. Die Geschäftsfrau gehörte der Scientology-Kirche an. Sie unterschrieb die Erklärung nicht, daraufhin brach das Pharmaunternehmen die Geschäftsbeziehung ab. Die Studio-Inhaberin verklagte die Stadt Hamburg auf Unterlassung und gewann den Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht (7 C 20.04).

Die Öffentlichkeit allgemein vor Gefahren zu warnen, die von der Scientology-Bewegung im wirtschaftlichen Bereich ausgingen (oder eventuell ausgehen könnten), gehöre zu den Aufgaben des Stadtstaates, so die Richter. Doch Hamburg sei dazu übergegangen, diese allgemein vermuteten Gefahren im konkreten Einzelfall zu bekämpfen und das Geschäftsleben von "Kontakten mit Scientologen" zu befreien. Für einen solchen Eingriff in die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses gebe es keine gesetzliche Grundlage.