Handel im Internet ...

... und Belehrungspflichten der Händler über das Rückgaberecht der Kunden (2)

onlineurteile.de - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände beanstandete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Online-Händlers, der über die Internethandels-Plattform eBay Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung und mehr anbietet. Die Verbraucherschützer forderten unter anderem, folgende Klausel nicht mehr zu verwenden:

"Das Rückgaberecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen:

- zur Lieferung von Waren, die ... eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;

- zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind;

- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten."

Doch der Bundesgerichtshof hatte an dieser Klausel nichts auszusetzen: Sie sei wirksam (VIII ZR 219/08). Durch die Klausel werde der Verbraucher allgemein darüber informiert, wo gemäß der gesetzlichen Regelung ein Rückgaberecht ausgeschlossen sei. Zu beurteilen, ob die von ihm erworbene Ware hier einzuordnen sei, werde dem Verbraucher selbst überlassen. Dadurch werde die Belehrung keineswegs unklar.

Auch durch den einschränkenden Zusatz "unter anderem" werde die Klausel nicht missverständlich. Dadurch werde nur - für den Verbraucher erkennbar - auf den Umstand hingewiesen, dass sich die gesetzliche Regelung noch auf weitere Produktgruppen beziehe. Diese seien aber für den Versandhandel des Online-Anbieters nicht von Bedeutung.