Handel im Internet ...

... und Belehrungspflichten der Händler über das Rückgaberecht der Kunden (1)

onlineurteile.de - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände beanstandete Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Online-Händlers, der über die Internethandels-Plattform eBay Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung und mehr anbietet. Die Verbraucherschützer forderten unter anderem, folgende Klausel nicht mehr zu verwenden:

"Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. ... Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."

Der Bundesgerichtshof erklärte die Klausel für unwirksam (VIII ZR 219/08). AGB-Klauseln müssten unmissverständlich sein. Die strittige Klausel genüge diesem Anspruch nicht, weil der Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist nicht eindeutig sei.

Der Formulierung "frühestens" sei zwar zu entnehmen, dass der Beginn der Rückgabefrist noch von anderen Voraussetzungen abhänge. Der Verbraucher werde aber im Unklaren darüber gelassen, um welche Voraussetzungen es sich handle.

Laut Gesetz beginne die Rückgabefrist, sobald der Verbraucher eine klare Belehrung über sein Rückgaberecht - inklusive Hinweis auf den Fristbeginn -bekomme. Diese Information müsse dem Kunden in Textform, etwa in einer Urkunde, mitgeteilt werden: Es genüge nicht, wenn er sie lediglich im Rahmen der AGB auf einer Website zur Kenntnis nehmen könne.